Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der AIP Wild AG

1. Allgemeines
Im Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma und dem
Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen. Bis
zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten
diese Bedingungen für den gesamten Verkehr, auch wenn
bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer
bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen
nicht besonders Bezug genommen wird. Anderslautende
Bedingungen, welche vom Besteller ausgehen, haben nur
bei gegenseitiger schriftlicher Übereinkunft Gültigkeit.

2. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend, wir behalten uns vor, auf
Grund des Angebotes den Auftrag entgegenzunehmen
oder nicht.

3. Aufträge
Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten
und nach schriftlicher Bestätigung als angenommen.

4. Preise
Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreise, exkl.
MWST ab Oberglatt.
Es bleibt grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter
Kostenverhältnisse, die am Tage der Lieferung gültigen
Preise zu berechnen. Dies gilt im Besonderen für
Währungsschwankungen. Ausnahmen haben nur bei
schriftlicher Abmachung Gültigkeit.
Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten
Mengen zulässig, ebenso wie Teillieferungen.

5. Annullierungen und Änderungen
Die Annullierung oder Änderung von Aufträgen setzt unser
ausdrückliches schriftliches Einverständnis, sowie die
Übernahme unserer Auslagen für Material, Löhne und
Unkosten voraus.

6. Zahlungsbedingungen
Die Fakturenbeträge sind 30 Tage nach Rechnungsdatum
netto ohne Abzug zahlbar.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Ansprüchen des
Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit Gegen-
forderungen ist ausgeschlossen.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von
einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig
gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug nach 60 Tagen ist ein Verzugszins
von 7% zu entrichten, nach 90 Tagen wird die Betreibung
eingeleitet und ein Verzugszins von 10% belastet.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen unser Eigentum.
Zudem ist der Käufer verpflichtet, eine Sachversicherung
abzuschliessen und dem Verkäufer die Versicherungs-
ansprüche als Versicherungsnehmer abzutreten.

8. Liefertermine
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es kann
insbesondere keine Verantwortung für Verzögerungen
übernommen werden, die durch unvorhergesehene
Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung,
Krieg, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Streik oder
andere unverschuldeten Ereignisse entstehen. Können die
bestellten Waren infolge derartiger Ereignisse überhaupt
nicht oder nur verspätet geliefert werden, so hat der Käufer
dadurch keinerlei Ansprüche.
Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen.
 

9. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des
Käufers. Für Post- und Spediteursendungen wird die
Verpackung zusammen mit dem Porto oder den Fracht-
kosten verrechnet. Die Verpackung wird nicht zurück-
genommen.

10. Abrufaufträge
Abrufaufträge akzeptieren wir, wenn:
- die Abruffrist 12 Monate nicht übersteigt,
- der Nettowert des Auftrages mind. CHF 5000.- beträgt
- der Nettowert eines Abrufes mind. CHF 1000.- beträgt
- die Abrufdaten bei Auftragseingang festgelegt sind.
Ausnahmen erfordern unser schriftliches Einverständnis.
Wurde die vereinbarte Menge bis zum Vertragsablauf nicht
abgerufen, so kann dem Kunden eine Frist gesetzt
werden. Erfolgt innerhalb der Frist kein Abruf, so kann die
Ware unaufgefordert zugestellt und verrechnet werden.

11. Reparaturen
Auf Wunsch und bei entsprechender Rechtfertigung
können Kostenvoranschläge für Ihre retournierten,
defekten Geräte ausgearbeitet werden.
Die Überprüfung und Ausarbeitung wird bei
Nichtausführung der Reparatur verrechnet. Gleiches gilt
für allfällige Transport- und Entsorgungskosten.
Bei Zustimmung zur Ausführung der Reparatur oder bei
Neubestellung eines Ersatzgerätes wird auf diesen Betrag
verzichtet.

12. Entsorgung
Die Entsorgung ist nicht im Verkaufspreis inbegriffen. Der
Kunde ist für die fachgerechte Entsorgung zuständig und
trägt auch die Kosten.
Der Kunde befreit den Lieferanten von einer allfälligen
Rücknahmepflicht.
Bei zurückgesandten Geräten werden dem Kunden alle
Bearbeitungs-, Transport- und Entsorgungskosten in
Rechnung gestellt, sofern keine Ersatzbestellung durch
den Kunden erfolgt.

13. Beanstandungen, Garantie
Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der
Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als
genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden
sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden
Transportfirma zwecks Bestandesaufnahme innerhalb der
gesetzlichen Frist zu melden.
Unsere Garantiepflicht erstreckt sich zudem nicht auf
Schäden, welche durch unsachgemässe Behandlung und
Einsatz oder durch falsche Belastung entstanden sind,
welche über die angegebenen Werte hinausgehen. Unsere
Garantiepflicht erlischt, wenn der Empfänger ohne unsere
Einwilligung Änderungen an den gelieferten Gütern
vornimmt.
Für die Güte des Materials und für sachgemässe
Ausführung wird nur in der Weise gehaftet, dass die
fehlerhaften Stücke repariert oder ersetzt werden.
Darüberhinausgehende Ansprüche werden abgelehnt.
Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung
zulässig.
Im Übrigen gelten von Fall zu Fall die Garantie-
bestimmungen der jeweiligen Hersteller. Wenn nicht
anders angegeben wird ein Jahr Garantie gewährt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt Oberglatt. Für allfällige Streitigkeiten
ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Dielsdorf.