1. Allgemeines Im Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma und dem Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten Verkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird. Anderslautende Bedingungen, welche vom Besteller ausgehen, haben nur bei gegenseitiger schriftlicher Übereinkunft Gültigkeit.
2. Angebot Alle Angebote sind freibleibend, wir behalten uns vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag entgegenzunehmen oder nicht.
3. Aufträge Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten und nach schriftlicher Bestätigung als angenommen.
4. Preise Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreise, exkl. MWST ab Oberglatt. Es bleibt grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter Kostenverhältnisse, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt im Besonderen für Währungsschwankungen. Ausnahmen haben nur bei schriftlicher Abmachung Gültigkeit. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Mengen zulässig, ebenso wie Teillieferungen.
5. Annullierungen und Änderungen Die Annullierung oder Änderung von Aufträgen setzt unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis, sowie die Übernahme unserer Auslagen für Material, Löhne und Unkosten voraus.
6. Zahlungsbedingungen Die Fakturenbeträge sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Ansprüchen des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit Gegen- forderungen ist ausgeschlossen. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug nach 60 Tagen ist ein Verzugszins von 7% zu entrichten, nach 90 Tagen wird die Betreibung eingeleitet und ein Verzugszins von 10% belastet.
7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Zudem ist der Käufer verpflichtet, eine Sachversicherung abzuschliessen und dem Verkäufer die Versicherungs- ansprüche als Versicherungsnehmer abzutreten.
8. Liefertermine Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es kann insbesondere keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden, die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Streik oder andere unverschuldeten Ereignisse entstehen. Können die bestellten Waren infolge derartiger Ereignisse überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden, so hat der Käufer dadurch keinerlei Ansprüche. Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen. | 9. Versand Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für Post- und Spediteursendungen wird die Verpackung zusammen mit dem Porto oder den Fracht- kosten verrechnet. Die Verpackung wird nicht zurück- genommen. 10. Abrufaufträge Abrufaufträge akzeptieren wir, wenn: - die Abruffrist 12 Monate nicht übersteigt, - der Nettowert des Auftrages mind. CHF 5000.- beträgt - der Nettowert eines Abrufes mind. CHF 1000.- beträgt - die Abrufdaten bei Auftragseingang festgelegt sind. Ausnahmen erfordern unser schriftliches Einverständnis. Wurde die vereinbarte Menge bis zum Vertragsablauf nicht abgerufen, so kann dem Kunden eine Frist gesetzt werden. Erfolgt innerhalb der Frist kein Abruf, so kann die Ware unaufgefordert zugestellt und verrechnet werden.
11. Reparaturen Auf Wunsch und bei entsprechender Rechtfertigung können Kostenvoranschläge für Ihre retournierten, defekten Geräte ausgearbeitet werden. Die Überprüfung und Ausarbeitung wird bei Nichtausführung der Reparatur verrechnet. Gleiches gilt für allfällige Transport- und Entsorgungskosten. Bei Zustimmung zur Ausführung der Reparatur oder bei Neubestellung eines Ersatzgerätes wird auf diesen Betrag verzichtet.
12. Entsorgung Die Entsorgung ist nicht im Verkaufspreis inbegriffen. Der Kunde ist für die fachgerechte Entsorgung zuständig und trägt auch die Kosten. Der Kunde befreit den Lieferanten von einer allfälligen Rücknahmepflicht. Bei zurückgesandten Geräten werden dem Kunden alle Bearbeitungs-, Transport- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt, sofern keine Ersatzbestellung durch den Kunden erfolgt.
13. Beanstandungen, Garantie Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportfirma zwecks Bestandesaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist zu melden. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich zudem nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Behandlung und Einsatz oder durch falsche Belastung entstanden sind, welche über die angegebenen Werte hinausgehen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Empfänger ohne unsere Einwilligung Änderungen an den gelieferten Gütern vornimmt. Für die Güte des Materials und für sachgemässe Ausführung wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke repariert oder ersetzt werden. Darüberhinausgehende Ansprüche werden abgelehnt. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Im Übrigen gelten von Fall zu Fall die Garantie- bestimmungen der jeweiligen Hersteller. Wenn nicht anders angegeben wird ein Jahr Garantie gewährt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort gilt Oberglatt. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Dielsdorf. |